20.03.2020

Liebe Eltern,

falls Sie für Ihr Kind in den kommenden Tagen bzw. Wochen die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass zwei Bedingungen dafür erfüllt sein müssen:

  1. Die private Betreuung des Kindes, insbesondere durch Familienangehörige oder durch Maßnahmen des Arbeitgebers, kann nicht gewährleistet werden.

  2. Beide Elternteile oder ein alleinerziehendes Elternteil müssen in Organisationen/ Einrichtungen der kritischen Infrastruktur beruflich tätig und dort unabkömmlich sein. Eine Erläuterung dazu, was mit „kritischer Infrastruktur“ gemeint ist, finden Sie hier.

Falls diese beiden Bedingungen bei Ihnen erfüllt sind, nutzen Sie bitte folgende Formulare für Ihre schriftliche Erklärung und der schriftlichen Zusicherung Ihres Arbeitgebers, um Ihr Kind anzumelden.

Die Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt über die Schulleitung, nicht über die Mitarbeiterinnen des Offenen Ganztags.

Herzliche Grüße

Marion Amandi