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Förderkonzept der Leoschule

Nicht für alle das Gleiche, aber für jeden das Beste.

Gemäß unserem Leitsatz verfolgen wir an der Leoschule den Anspruch, möglichst kein Kind zurückzulassen und jedes Kind entsprechend seiner Fähigkeiten zu fordern und zu fördern.

Die Kinder, die unsere Schule besuchen, unterscheiden sich deutlich hinsichtlich ihres Einschulungsalters, ihrer Erfahrungen und ihrer bereits erworbenen Kompetenzen. Zudem lernen sie unterschiedlich schnell, unterschiedlich viel und auf verschiedenen Wegen.

Im Schulgesetz NRW ist das Recht eines jeden Schülers auf individuelle Förderung festgeschrieben. Weiter heißt es dort,

  • dass der Unterricht die Lernfreude erhalten und fördern soll.
  • dass Schüler/innen mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen besonders gefördert werden sollen ebenso wie besonders begabte Schüler/innen.
  • dass die Integration von Schüler/innen zu fördern ist, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

Um den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder gerecht zu werden und somit die Forderungen des Schulgesetzes zu erfüllen, sind für uns folgende Leitgedanken wichtig:

  • Wir unterstützen Kinder mit Lernschwierigkeiten.
  • Wir bestärken und fördern Kinder zusätzlich in Bereichen, in denen besondere Begabungen erkennbar sind.
  • Wir sehen als Basis einer individuellen Förderung an unserer Schule den differenzierten Klassenunterricht in einer strukturierten Lernumgebung.

Zur Umsetzung dieser Leitgedanken hat die Lehrerkonferenz der Leoschule im März 2016 folgende Grundsätze festgelegt, die einer regelmäßigen Evaluation und Modifikation unterliegen sollen:

 

Förderung vor Schuleintritt

Bei der Schulanmeldung, also ca. ein Jahr vor Schuleintritt, wird in spielerischer Form der aktuelle Entwicklungsstand der Kinder im Hinblick auf deren Schulfähigkeit festgestellt. Dies geschieht durch verschiedene Aufgaben zu den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, Kognition und vor allem zum Sprachstand. Im Anschluss daran werden die Eltern über die Ergebnisse informiert und gegebenenfalls bezüglich weiterer außerschulischer Fördermöglichkeiten bis zum Schuleintritt informiert und beraten. In Einzelfällen wird in Absprache mit den Erziehungsberechtigten Kontakt zu den Kindertagesstätten aufgenommen, um ein umfassenderes Bild vom jeweiligen Kind zu gewinnen.

Förderung im Unterricht

Individuelle Förderung findet während des Unterrichts durch differenzierte Aufgabenstellungen in verschiedenen Anforderungsbereichen statt. Dadurch werden leistungsstarke Kinder herausgefordert, während schwächere Schülerinnen und Schüler die Basiskompetenzen erlernen und bearbeiten. Dabei können zusätzlich entsprechende Lernhilfen (Anschauungsmaterial, Tippkarten, etc.) zur Unterstützung angeboten werden. Ebenso ist eine Reduzierung des Umfangs der zu bearbeitenden Aufgaben möglich wie auch die Vereinbarung individueller Arbeitszeiten. Viele Aufgabenstellungen sind nicht ausdrücklich in die verschiedenen Anforderungsbereiche aufgeschlüsselt, da sie bereits eine innere Differenzierung beinhalten, wie z. B. Schreibanlässe oder die Gestaltung von Präsentationen. Ebenso bieten Sozialformen wie die Partner- und Gruppenarbeit starken wie auch schwächeren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Kompetenzen im jeweiligen Anforderungsbereich einzubringen.

Eine gute Voraussetzung für die individuelle Förderung bieten die an der Leoschule üblichen Formen des offenen Unterrichts wie die Freie Arbeit, die Arbeit an Stationen oder Werkstätten etc. (s. „Unterrichtsorganisation und Lernkultur an der Leoschule“).

 

 Leseförderung

Lesen ist eine Schlüsselkompetenz für schulisches Lernen. Die Leselust bzw. Freude am Lesen soll durch folgende Maßnahmen besonders gefördert werden:

  • Arbeit mit „Antolin“
  • Klassenbüchereien in jeder Klasse zur Ausleihe von Büchern oder zum Lesen während freier Lesezeiten, die in jeder Klasse angeboten werden
  • Vorlesezeiten in allen Klassen
  • Teilnahme am Lesewettbewerb
  • Besuch in der Bücherei
  • Klassenlektüren im Unterricht
  • Teilnahme am Projekt „Lesementor“

 

Förderung in den im Stundenplan speziell ausgewiesenen Förderstunden

Jeder Klasse sollen weiterhin ein bis zwei ausgewiesene Förderstunden zur Arbeit in kleineren Gruppen zur Verfügung stehen. Soweit möglich, unterrichtet jede(r) Klassenlehrer(in) diese Förderstunden in seiner eigenen Klasse, um die Kinder nach eigenem Ermessen auch hier bestmöglich zu fördern. Dabei werden sowohl Kinder mit Teilleistungsschwächen als auch Kinder mit besonderen Begabungen berücksichtigt. Darüber hinaus sollen die Förderstunden der Klassen einer Jahrgangsstufe nach Möglichkeit parallel im Stundenplan verankert sein. So können Kinder während dieser Förderstunden je nach Förderschwerpunkten in Absprache mit dem Lehrer bzw. der Lehrerin am Förderunterricht der Parallelklasse teilnehmen.

 

Förderung bei Dyskalkulie und LRS

Trotz aller individuellen Fördermöglichkeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik von Beginn des 1. Schuljahres an, kann das Auftreten einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) oder einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) nicht ausgeschlossen werden. Um gefährdete Kinder frühzeitig zu erkennen, werden standardisierte Diagnoseverfahren durchgeführt. Seit Beginn des laufenden Schuljahres 2015/2016 sind für die Klassen 1 und 2 über den regulären Stundenplan hinaus jeweils spezielle Förderstunden für LRS bzw. für Dyskalkulie eingerichtet worden, an denen die Schülerinnen und Schüler teilnehmen, bei deren Testung sich eine Gefährdung herausgestellt hat. Eltern werden über die Ergebnisse und die Möglichkeit der Förderung an unserer Schule unverzüglich informiert. Die Eltern werden ebenfalls hinsichtlich der Möglichkeit beraten, ihr Kind beim Schulpsychologischen Dienst des Rhein-Kreises Neuss oder durch externe lerntherapeutische Institute testen und gegebenenfalls therapieren zu lassen.

 

Diagnoseverfahren

Die Schuleingangsphase ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, die für die Versetzung in Klasse 3 erforderlichen Kompetenzen je nach individuellem Lernfortschritt in einem Jahr, in zwei oder in drei Jahren zu erwerben.

Gerade in der Schuleingangsphase sind die Lernstandsdiagnose und eine anschließende gezielte Förderung von besonderer Bedeutung, denn bei frühzeitiger Diagnose und Förderung von Beginn an besteht die Möglichkeit, Rechenschwäche und Lese- Rechtschreibschwäche innerhalb der ersten Jahre zu beheben. Aus diesem Grunde wurden in den Fachkonferenzen Mathematik und Deutsch für die Klassen 1 und 2 verbindliche Diagnoseverfahren vereinbart, an denen jeweils alle Schülerinnen und Schüler der einzelnen Klassen teilnehmen. In den Klassen 3 und 4 werden nur noch die Schülerinnen und Schüler mit bereits ermitteltem Förderbedarf getestet, um deren Lernfortschritt festzustellen. Die festgestellten Förderbedarfe werden in einem individuellen Förderplan festgehalten, und die Fördermaßnahmen werden regelmäßig überprüft.

Förderkonzept Tabelle

 Förderung DaZ

Schüler/innen mit Bedarf an Förderung im Bereich Deutsch als Zweitsprache werden durch eine Kollegin gefördert, die sich gezielt zu diesem Thema fortgebildet hat. Die Kinder werden dazu in Absprache mit den Eltern aus einzelnen Stunden des regulären Klassenunterrichts herausgezogen. Davon sollten allerdings nicht die Hauptfächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachunterricht betroffen sein.

 

Begabtenförderung

Die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen vollzieht sich zum größten Teil im differenzierten Klassenunterricht sowie während Formen des offenen Unterrichts durch die Bereitstellung zusätzlichen Materials oder vertiefender Denkaufgaben. Darüber hinaus werden wir neben den bisher durchgeführten Wettbewerben (Känguru, Lesewettbewerb, sportliche Wettkämpfe, etc.) perspektivisch die Angebote für Kinder mit besonderen Begabungen erweitern. Ebenso sollen leistungsstarke Schülerinnen und Schüler verstärkt die Möglichkeit erhalten, im Deutsch- und/oder Sachunterricht eigene Themen nach Interesse zu bearbeiten.

Kinder, die trotz individueller Förderung und weiter reichender Angebote in ihrer Jahrgangsstufe unterfordert sind, können probeweise am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe teilnehmen, mit dem Ziel, sie hierhin zu versetzen. Ebenso können Kinder gegebenenfalls in einzelnen Fächern am Unterricht der nächsthöheren Klassen teilnehmen.

 

Förderung im Bereich Sport

Über den regulären Sportunterricht hinaus bieten wir folgende Zusatzangebote an:

  • Schwimmen für Nichtschwimmer in Klasse 1 durch Kooperation mit dem Neusser Schwimmverein
  • Zusatzangebote im offenen Ganztag (s. Übersicht der AG-Angebote)
  • Teilnahme am Schwimmwettkampf der Stadt Neuss
  • Ausrichtung der Bundesjugendspiele
  • Teilnahme am Neusser Sommernachtslauf

Wir streben an, ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017 eine zusätzliche Sportförderstunde für Kinder der ersten und zweiten Schuljahre anzubieten.

Zentrales Anliegen des Sportförderunterrichts ist eine ganzheitliche Entwicklungsförderung durch Bewegung. Ein Schwerpunkt soll im Bereich der Wahrnehmungsschulung liegen, da sich Wahrnehmungsschwächen häufig auch auf das schulische Lernen auswirken. Weiterhin soll durch den Sportförderunterricht die individuelle koordinative und konditionelle Leistungsfähigkeit der Kinder verbessert werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dabei auch, soziale Beziehungen einzugehen und wichtige Sozialkompetenzen zu üben. Im Mittelpunkt soll aber immer der Spaß an der Bewegung und am sportlichen Erleben stehen.

 

Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen

Alle Schülerinnen und Schüler  übernehmen an unserer Schule regelmäßig Aufgaben für die Gemeinschaft (Klassendienste, Häuschendienst etc.). Dadurch werden sie gefördert, Verantwortung zu übernehmen. Dazu erhalten sie regelmäßig Rückmeldung und besondere Anerkennung. Dies fördert ihr Selbstwertgefühl und Verantwortungsbewusstsein. Für Kinder mit besonders ausgeprägten oder auch geringen sozialen Kompetenzen dienen klasseninterne Belohnungssysteme als zusätzlicher Anreiz und bestärken sie in ihrem positiven Verhalten.

Allen Kindern und besonders Kindern mit Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich bieten wir eine klare Struktur durch einheitliche Regeln und Konsequenzen (s. Schulordnung und vereinbarte Konsequenzen), die verbindlich festgelegt und in jedem Klassenzimmer visualisiert sind. Die vereinbarten Regeln und Konsequenzen geben den Kindern Sicherheit und Verlässlichkeit und sollen ihnen helfen, ihre Kompetenzen weiter zu entwickeln und sich dadurch besser in eine Gemeinschaft einzufügen.

 

 Förderung durch differenzierte Hausaufgaben

Eine weitere Fördermöglichkeit ist das Stellen von differenzierten Hausaufgaben. Diese Form der Förderung kann einerseits für leistungsstärkere Kinder genutzt werden, die häufig bereit sind, qualitativ anspruchsvollere Aufgaben vorzubereiten und zu erfüllen. Andererseits können gezielte und im Umfang reduzierte Aufgaben leistungsschwächeren Kindern die Chance geben, auch zu Hause motivierende Lernerfolge zu erleben.

 

Förderung durch zusätzliche Hausaufgabenbetreuung

Für Kinder, die nicht am Offenen Ganztag teilnehmen, die aber zusätzliche Unterstützung bei den Hausaufgaben benötigen, bietet unsere Schulsozialarbeiterin Frau Knoke mittwochs und donnerstags Hausaufgabenbetreuung an.

 

Evaluation des Förderkonzeptes

Eine Evaluation des Förderkonzeptes und insbesondere der Diagnoseverfahren wird Mitte des Schuljahres 2016/2017 durchgeführt. Dabei werden folgende Themen im Mittelpunkt stehen:

  • Ein allgemeiner Erfahrungsaustausch zu den einzelnen Punkten des Förderkonzepts soll stattfinden.
  • Welche Konsequenzen können wir aus den Erfahrungen des ersten Jahres ziehen?

Besondere Berücksichtigung sollen hierbei folgende Fragestellungen finden:

  • Welche organisatorischen Maßnahmen waren für die Durchführung der Diagnoseverfahren notwendig?
  • Welche ergänzenden Angebote sollten wir in unser Förderkonzept aufnehmen?